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Die DIN-Vorschriften
verständlich erklärt.

Alles im erforderlichen Rahmen

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Mindestanforderungen von Erste-Hilfe-Sets & Verbandmaterialien

Medizinprodukte unterliegen in Deutschland dem Medizinproduktegesetz (MPG). Der Gesetzgeber legt durch seine DIN-Vorschriften die Mindestanforderungen von Erste-Hilfe-Sets und Verbandmaterialien für die verschiedenen Einsatzbereiche fest. Sowohl im Straßenverkehr als auch in Betrieben, Schulen und Kindergärten und im professionellen Einsatz wird die Einhaltung dieser Normen von den jeweils zuständigen Stellen (BG, Polizei etc.) überwacht.


DIN-Vorschriften: Erkennung der erforderlichen DIN-Norm

Folgender Tabelle ist zu entnehmen, nach welchen DIN-Vorschriften welche Erste-Hilfe-Ausstattung Sie für Ihren Betrieb benötigen. Ein großer Verbandkoffer mit Füllung nach DIN 13 169 kann jeweils durch zwei Verbandkoffer DIN 13 157 ersetzt werden.

Welche DIN-Norm braucht man für welchen Betrieb?
DIN 13 157

Empfohlene Inhalte von Verbandbehältnissen für den betrieblichen Arbeitsschutz

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DIN 13 169

Empfohlene Inhalte von Verbandbehältnissen für den betrieblichen Arbeitsschutz

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DIN 13 160

Für Schulen und Kindergärten

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DIN 13 164

KFZ-Verbandkästen, KFZ-Taschen, KFZ-Kombitaschen

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DIN 13 167

Motorrad-Verbandtaschen

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DIN 14 142

Rettungsfahrzeuge

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ÖNORM Z 1020 Typ 1

Österreichische Norm für Verbandstofffüllungen klein

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ÖNORM Z 1020 TYP 2

Österreichische Norm für Verbandstofffüllungen groß

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Rechtsgrundlagen

  • Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften (SGB VII § 15).
  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen (BGV A 1 UVV § 24).
  • Der Unternehmer hat, unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse, dafür zu sorgen, dass Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereitgehalten werden (BGV A 1 UVV § 25)
    • Kommentare dazu in den BG-Regeln BGR-A 1 § 24 und 25, Abschnitt 3
  • Erfolg und Güte der Ersten Hilfe hängen vielfach davon ab, dass die richtigen Hilfsmittel eingesetzt werden. Es ist Sache des Unternehmers über Art, Menge und Aufbewahrungsort zu befinden. Art und Menge sowie Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Materials richten sich nach Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes.
    • Hilfreiche Informationen dazu finden Sie in der BG-Information 509 Erste Hilfe im Betrieb, Kapitel 5.3 bis 5.7 sowie Anhang 1 und im ASR A4.3.
  • Selbst innerhalb eines Betriebes können die Anforderungsprofile an eine Erste-Hilfe-Ausrüstung sehr unterschiedlich sein, ebenso die Verletzungsgefahren. Jede Branche hat andere Anforderungen und Risiken. Die Verantwortung für die richtige Auswahl des Erste-Hilfe-Materials liegt deshalb beim Unternehmer.
  • Als Grundlage für das betriebliche Erste-Hilfe-System sind DIN-Normen lediglich ein Hinweis auf die Minimalanforderungen hinsichtlich Ausstattungsmenge und Ausstattungsqualität, z.B. bei Verbandkästen. Hier können DIN 13 157 und DIN 13 169 als Basisausstattung gewertet werden. Umfangreichere Inhalte oder höhere Ausstattungsqualität – gerade bei Verbandstoffen – sind jedoch immer empfehlenswert.